Satzung


Die Satzung in der zuletzt im Jahre 2017 überarbeiteten Fassung ist die Grundlage der Vereinsarbeit. In ihr sind die Zweckbestimmung der Vereinsaktivitäten geregelt. Die Wahl der Vereinsorgane und ihre Befugnisse sind ebenso geregelt wie finanzielle Belange. Durch Bescheid vom 17.03.2023 hat das Finanzamt Neubrandenburg bestätigt, dass auch die Neufassung der Satzung den gesetzlichen Anforderungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 der Abgabenordnung entspricht.

Mit dem Erwerb der Mitgliedschaft erkennt jedes Mitglied die Satzung als verbindliche Rechtsgrundlage auch für seine Mitgliedschaft im Verein an.
Änderungen der Satzung können nur von der Mitgliederversammlung mit qualifizierter Mehrheit beschlossen werden und müssen beim Amtsgericht angezeigt werden.

Satzung in der Fassung von 2017
Beitragsordnung vom 27.01.2009 (redaktionell aktualisiert zuletzt am 14.04.2018)