Satzung

Die Satzung in der zuletzt im Jahre 2009 überarbeiteten Fassung ist die Grundlage der Vereinsarbeit. In ihr sind die Zweckbestimmung der Vereinsaktivitäten geregelt. Die Wahl der Vereinsorgane und ihre Befugnisse sind ebenso geregelt wie das Finanzielle. Bis Ende 2008 bleiben die meisten der Bestimmungen der Fassung der Satzung aus dem Jahre 2001 in Kraft.

Mit dem Erwerb der Mitgliedschaft erkennt jedes Mitglied die Satzung als verbindliche Rechtsgrundlage auch für seine Mitgliedschaft im Verein an.

Änderungen der Satzung können nur von der Mitgliederversammlung mit qualifizierter Mehrheit beschlossen werden und müssen beim Amtsgericht angezeigt werden.

Satzung in der Fassung von 2009

Beitragsordnung vom 27.01.2009

Die Mitgliederversammlung hat am 27.01.2009 beschlossen,

  • dass die Änderung der Satzung zur Beschlussfassung über die Beitragsordnung (6.1. Satz 3 sowie 9.2. und 12.3.) sofort, also zur Mitgliederversammlung am 27.01.2009, wirksam werden,
  • dass die Regelungen zur Beitragshöhe (Beitragsordnung) erst zum 01.01.2010 in Kraft treten sollen, und
  • dass alle übrigen Bestimmungen mit Wirkung vom 01.02.2009 in Kraft treten.

Die alte Satzung in der Fassung von 2001 ist mit Ablauf des 31.12.2009 damit in vollem Umfang ersetzt worden.